Bewerten heißt vergleichen. Bei der Bewertung von Unternehmen werden die zukünftig aus dem Unternehmen zu
erwartenden Gewinne mit einem Kalkulationszinssatz verglichen. Der Kalkulationszinssatz stellt die
bestmögliche Alternativrendite bzw. die von dem Investment „Unternehmen“ zu verdienenden Kapitalkosten dar.
Der Vergleich erfolgt durch die Anwendung der Kapitalwertformel „automatisch“. Ergebnis der Bewertung ist
ein Unternehmenswert, der als Indifferenzwert oder Grenzpreis zu interpretieren ist. Indifferenzwert, da zu
diesem Wert ein Investment in das Unternehmen oder in die Alternative zu gleich hohen zukünftigen Gewinnen
führt. Grenzpreis, da der Unternehmenswert bei einer subjektiven Bewertung die Grenze dessen repräsentiert,
was man für das Unternehmen bezahlen sollte. Subjektive Unternehmenswerte benötigen nur eine
Alternativrendite im Sinne einer Zielrendite. Für objektivierte Unternehmenswerte wird ein intersubjektiv
nachprüfbarer Kalkulationszinssatz benötigt, der aus den Komponenten Basiszins, Betafaktor,
Marktrisikoprämie und Steuersatz aufgebaut ist. Für die Fortführungsphase ist dieser Aufbau noch durch einen
Wachstumsabschlag zu ergänzen. Der Basiszinssatz ist der Ausgangspunkt der Entwicklung des
Kalkulationszinssatzes. Er muss laufzeitäquivalent und risikofrei sein. Das Kriterium risikofrei ist
unerlässlich, da sonst nicht nur Risikoäquivalenz über den Risikozuschlag hergestellt wird, sondern es zu
einer Mehrfachberücksichtigung von Risiken kommt.
Laut IDW S1 ist der Basiszins für eine Unternehmensbewertung durch Verwendung der
Zinsstrukturkurve nach Nelson Siegel Svensson zu bestimmen. Die Verwendung der Funktion nach Nelson Siegel
Svensson erfordert die Verwendung der Berechnungsparameter Beta und Tau. Diese Parameter werden von der Deutschen Bundesbank börsentäglich zur
Verfügung gestellt und aus den Kapitalmarktdaten hypothetischer Nullkuponanleihen abgeleitet. Im Ergebnis
repräsentiert die Schätzfunktion der Zinsstrukturkurve einen Zinsverlauf für die Laufzeitbänder 1 bis 30
Jahre. Diese Zinsinformation kann als Basiszins der Unternehmensbewertung verwendet werden. D.h. die Zinsinformationen für 30
Laufzeitbänder können zu einem barwertäquivalenten Basiszins umgerechnet werden, mit dem, nach Ergänzung um
den Risikozuschlag, die Diskontierung aller Planausschüttungen erfolgen kann. Alternativ können die
Zinsdaten für jedes Planjahr in Forward Rates umgerechnet werden und mit diesen Forward Rates, wiederum um
den Risikozuschlag ergänzt, retrograd die Planausschüttungen diskontiert werden. Für aktienrechtliche
Strukturmaßnahmen kann nicht nur der aus der Zinsstrukturkurve für den
Bewertungsstichtag errechnete Basiszins verwendet werden. In Anlehnung an den Durchschnittsbörsenkurs, der
durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom BVerfG v. 27.4.1999 und des BGH vom 12.3.2001 und
19.7.2010 in der Rechenmethodik zur Umsetzung des Mindestwertes einer Abfindung definiert wurde, ist auch
der Basiszins als Dreimonats-Durchschnitt zu ermitteln, um Marktschwankungen im Zinsniveau auszugleichen.
Damit sind ausgehend vom Bewertungsstichtag für einen Zeitraum von 3 Monaten Basiszinssätze zu ermitteln und
zu einem Durchschnittszins zu verarbeiten.