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Eingabeparameter zum Basiszinsrechner für Unternehmenswerte:

Bewertungsstichtag
Verfügbare Daten von 30.09.1972 bis 06.08.2023. Für Zeitpunkte vor dem 07.08.1997 sind Zinsstrukturkurven jeweils mit Stand zum Monatsende abrufbar.
Wachstumsrate
0 %
Wert zur Bestimmung des barwertäquivalenten Basiszinssatzes
Der gewählte Bewertungsstichtag war kein Bankarbeitstag. Daher steht für den Basiszinssatz kein Stichtagswert zur Verfügung.

Barwertäquivalente Basiszinssätze werden berechnet ...

10%

Zinsstrukturkurven zum Bewertungsstichtag

von/vom bis
Stichtagswerte 06.08.2023
3-M-∅ 07.05.2023 06.08.2023
Forward Rates 07.05.2023 06.08.2023

Barwertäquivalenter Basiszinssatz

ungerundet gerundet
0,00 0,00 **
2,48 2,50 *

* gerundet auf 1/4-Prozentpunkte

** gerundet auf 1/10-Prozentpunkte

Jahreswerte

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31ff
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3,22 2,93 2,69 2,53 2,44 2,40 2,39 2,39 2,41 2,42 2,44 2,46 2,48 2,49 2,51 2,52 2,53 2,54 2,54 2,54 2,54 2,54 2,54 2,53 2,53 2,52 2,51 2,50 2,49 2,48 2,48
3,22 2,64 2,20 2,06 2,10 2,20 2,31 2,42 2,51 2,58 2,63 2,67 2,69 2,70 2,70 2,69 2,67 2,65 2,62 2,58 2,55 2,51 2,47 2,42 2,38 2,34 2,29 2,25 2,21 2,17 2,48
von/vom bis
Stichtagswerte 06.08.2023
3-M-∅ 07.05.2023 06.08.2023
Forward Rates 07.05.2023 06.08.2023

Barwertäquivalenter Basiszinssatz

ungerundet gerundet
0,00 0,00 **
2,48 2,50 *

* gerundet auf 1/4-Prozentpunkte

** gerundet auf 1/10-Prozentpunkte

Jahreswerte

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31ff
Stichtagswerte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3-M-∅ 3,22 2,93 2,69 2,53 2,44 2,40 2,39 2,39 2,41 2,42 2,44 2,46 2,48 2,49 2,51 2,52 2,53 2,54 2,54 2,54 2,54 2,54 2,54 2,53 2,53 2,52 2,51 2,50 2,49 2,48 2,48
Forward Rates 3,22 2,64 2,20 2,06 2,10 2,20 2,31 2,42 2,51 2,58 2,63 2,67 2,69 2,70 2,70 2,69 2,67 2,65 2,62 2,58 2,55 2,51 2,47 2,42 2,38 2,34 2,29 2,25 2,21 2,17 2,48

Barwertäquivalenter Basiszinssatz

ungerundet gerundet
Stichtagswerte 0,00 0,00 **
3-M-∅ 2,48 2,50 *
Forward Rates

* gerundet auf 1/4-Prozentpunkte

** gerundet auf 1/10-Prozentpunkte

Jahreswerte

Jahr Stichtagswerte 3-M-∅ Forward Rates
1 0,00 3,22 3,22
2 0,00 2,93 2,64
3 0,00 2,69 2,20
4 0,00 2,53 2,06
5 0,00 2,44 2,10
6 0,00 2,40 2,20
7 0,00 2,39 2,31
8 0,00 2,39 2,42
9 0,00 2,41 2,51
10 0,00 2,42 2,58
11 0,00 2,44 2,63
12 0,00 2,46 2,67
13 0,00 2,48 2,69
14 0,00 2,49 2,70
15 0,00 2,51 2,70
16 0,00 2,52 2,69
17 0,00 2,53 2,67
18 0,00 2,54 2,65
19 0,00 2,54 2,62
20 0,00 2,54 2,58
21 0,00 2,54 2,55
22 0,00 2,54 2,51
23 0,00 2,54 2,47
24 0,00 2,53 2,42
25 0,00 2,53 2,38
26 0,00 2,52 2,34
27 0,00 2,51 2,29
28 0,00 2,50 2,25
29 0,00 2,49 2,21
30 0,00 2,48 2,17
31ff 0,00 2,48 2,48

Die oben dargestellten historischen barwertäquivalenten Basiszinssätze wurden anhand einer mit der gewählten Wachstumsrate anwachsenden Zahlungsreihe über einen Zeitraum von 1.000 Jahren ermittelt. Für die Berechnungen wurde die Spot Rate des Jahres 30 bis zum Jahr 1.000 konstant fortgeschrieben.

  Zinsstrukturkurve zum Stichtag
  Zinsstrukturkurve 3-Monats-Durchschnitt vor dem Bewertungsstichtag
  Forward Rates 3-Monats-Durchschnitt vor dem Bewertungsstichtag

Bewerten heißt vergleichen. Bei der Bewertung von Unternehmen werden die zukünftig aus dem Unternehmen zu erwartenden Gewinne mit einem Kalkulationszinssatz verglichen. Der Kalkulationszinssatz stellt die bestmögliche Alternativrendite bzw. die von dem Investment „Unternehmen“ zu verdienenden Kapitalkosten dar. Der Vergleich erfolgt durch die Anwendung der Kapitalwertformel „automatisch“. Ergebnis der Bewertung ist ein Unternehmenswert, der als Indifferenzwert oder Grenzpreis zu interpretieren ist. Indifferenzwert, da zu diesem Wert ein Investment in das Unternehmen oder in die Alternative zu gleich hohen zukünftigen Gewinnen führt. Grenzpreis, da der Unternehmenswert bei einer subjektiven Bewertung die Grenze dessen repräsentiert, was man für das Unternehmen bezahlen sollte. Subjektive Unternehmenswerte benötigen nur eine Alternativrendite im Sinne einer Zielrendite. Für objektivierte Unternehmenswerte wird ein intersubjektiv nachprüfbarer Kalkulationszinssatz benötigt, der aus den Komponenten Basiszins, Betafaktor, Marktrisikoprämie und Steuersatz aufgebaut ist. Für die Fortführungsphase ist dieser Aufbau noch durch einen Wachstumsabschlag zu ergänzen. Der Basiszinssatz ist der Ausgangspunkt der Entwicklung des Kalkulationszinssatzes. Er muss laufzeitäquivalent und risikofrei sein. Das Kriterium risikofrei ist unerlässlich, da sonst nicht nur Risikoäquivalenz über den Risikozuschlag hergestellt wird, sondern es zu einer Mehrfachberücksichtigung von Risiken kommt.

Laut IDW S1 ist der Basiszins für eine Unternehmensbewertung durch Verwendung der Zinsstrukturkurve nach Nelson Siegel Svensson zu bestimmen. Die Verwendung der Funktion nach Nelson Siegel Svensson erfordert die Verwendung der Berechnungsparameter Beta und Tau. Diese Parameter werden von der Deutschen Bundesbank börsentäglich zur Verfügung gestellt und aus den Kapitalmarktdaten hypothetischer Nullkuponanleihen abgeleitet. Im Ergebnis repräsentiert die Schätzfunktion der Zinsstrukturkurve einen Zinsverlauf für die Laufzeitbänder 1 bis 30 Jahre. Diese Zinsinformation kann als Basiszins der Unternehmensbewertung verwendet werden. D.h. die Zinsinformationen für 30 Laufzeitbänder können zu einem barwertäquivalenten Basiszins umgerechnet werden, mit dem, nach Ergänzung um den Risikozuschlag, die Diskontierung aller Planausschüttungen erfolgen kann. Alternativ können die Zinsdaten für jedes Planjahr in Forward Rates umgerechnet werden und mit diesen Forward Rates, wiederum um den Risikozuschlag ergänzt, retrograd die Planausschüttungen diskontiert werden. Für aktienrechtliche Strukturmaßnahmen kann nicht nur der aus der Zinsstrukturkurve für den Bewertungsstichtag errechnete Basiszins verwendet werden. In Anlehnung an den Durchschnittsbörsenkurs, der durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom BVerfG v. 27.4.1999 und des BGH vom 12.3.2001 und 19.7.2010 in der Rechenmethodik zur Umsetzung des Mindestwertes einer Abfindung definiert wurde, ist auch der Basiszins als Dreimonats-Durchschnitt zu ermitteln, um Marktschwankungen im Zinsniveau auszugleichen. Damit sind ausgehend vom Bewertungsstichtag für einen Zeitraum von 3 Monaten Basiszinssätze zu ermitteln und zu einem Durchschnittszins zu verarbeiten.